Zum 01. Januar 2015 wird sich die Finanzierung der Ausgaben der Eingliederungshilfe beim Land und bei den Kommunen ändern. Ab diesem Zeitpunkt soll die Finanzierung der Leistungen der Sozialhilfe unabhängig von der Art der Leistung sein. Nach der bisherigen Regelung finanzierte das Land vorwiegend stationäre und die Kommunen ambulante Leistungen.
Nach der nun verabschiedeten Regelung beträgt der Finanzierungsanteil des Landes 78% der Gesamtleistungen und richtet sich damit an die Höhe der bisherigen Ausgleichsverpflichtungen.
Nähere Informationen finden Sie hier: Medien-Information Eingliederungshilfe AGXII